Landschaftsschutzgebiete sind Landschaftsräume, in denen ein besonderer Schutz von Natur und Landschaft wegen der Vielfalt, Eigenart und Schönheit des Landschaftsbildes erforderlich ist. Landschaftsschutzgebiete werden zum Erhalt naturnaher Räume, zur Sicherung der bäuerlichen Landwirtschaft sowie für die Naherholung der Bevölkerung ausgewiesen.
Als Erstes wurden im Warndt im wesentlichen die großen zusammenhängenden Waldflächen unter Schutz gestellt. Ab den 90er Jahren wurden auch Offenlandflächen wie Wiesen, Weiden und Streuobstbestände wegen ihrer Bedeutung für Ökologie, Naherholung und Landwirtschaft zusätzlich als LSG ausgewiesen.
Ortsrat überzeugt sich von umweltfreundlichen Abläufen im Heizkraftwerk in Karlsbrunn
Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt verabschiedete einstimmig Resolution

