Geschützte Landschaftsbestandteile sind Teile von Natur und Landschaft, deren Erhaltung zur Sicherung und Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes und zur Belebung, Gliederung oder Pflege des Orts- und Landschaftsbildes erforderlich ist. Geschützte Landschaftsbestandteile sind beispielsweise Wasserläufe, Quellbereiche, Tümpel, Moore, Hecken, Feldgehölze, Raine und weitere wertvolle Kleinstlebensräume. Im Warndt wurden Bachtäler, Tümpel, Hecken, Baumreihen und Hohlwege als Geschützte Landschaftsbestandteile ausgewiesen.
Ortsrat überzeugt sich von umweltfreundlichen Abläufen im Heizkraftwerk in Karlsbrunn
Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt verabschiedete einstimmig Resolution

