FFH-Gebiete

Mit der FFH-Richtlinie sollen europaweit natürliche Lebensräume sowie wildlebende Tiere und Pflanzen geschützt werden. Das Hauptziel ist es, die biologische Vielfalt in der Gemeinschaft zu fördern, wobei die wirtschaftlichen, sozialen, kulturellen und regionalen Anforderungen der einzelnen Staaten berücksichtigt werden sollen. Die Aufrechterhaltung einer bestimmten Nutzung wie z.B. die extensive Landwirtschaft kann dazu beitragen die biologische Vielfalt zu erhalten.

Mit der FFH Richtlinie sollen gleichermaßen typische wie auch bedrohte Lebensraumtypen und Tier- und Pflanzenarten erhalten und gefördert werden. Zum Schutz der Arten und der Lebensräume werden Schutzgebiete ausgewiesen, die europaweit ein zusammenhängendes ökologisches Netz aufbauen sollen.

Im Warndt sind insgesamt rund 51 km² als FFH-Gebiete unter Schutz gestellt.

Aktuelles:

19.04.10

Strom und Wärme aus Biomasse

Markus Schuler erklärt die Verarbeitung der Biomasse im Silo

Ortsrat überzeugt sich von umweltfreundlichen Abläufen im Heizkraftwerk in Karlsbrunn

 

Kategorie: Naturschutz, Energie, Karlsbrunn
17.04.10

Gegen Schlammtransporte nach Velsen

Kohleschlamm-Transporte

Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt verabschiedete einstimmig Resolution

 

Kategorie: Naturschutz, Völklingen

Karte der FFH-Gebiete

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