Von der Idee zum Projekt

Machen Sie mit!

 
Alle Gruppen, Vereine, Verbände, Firmen und Einzelpersonen, die Projekte zur Regionalentwicklung im Warndt durchführen wollen, sollten die Chance der Förderung ihrer Vorhaben nicht versäumen.

Das theoretische Herzstück des Förderantrags stellt das Regionale Entwicklungskonzept dar, welches sie unter Dokumente einsehen können. Hier werden die Stärken und Schwächen der Region näher erläutert und zentrale Handlungsfelder aufgezeigt zu denen Projektideen erwünscht sind. Sie sind eingeladen und aufgefordert sich zu beteiligen. Insbesondere indem Sie Projekte und Vorhaben Ihrer Gruppe oder Organisation entwickeln, die die Stärken des Warndts fördern und helfen seine Schwächen abzubauen.

 

Das Antragsverfahren

 
Neue Projektideen zu den vier Handlungsfeldern werden zum einen von den Projektausschüssen selbst entwickelt oder durch Projektinitiatoren an die LAG herangetragen. Die LAG berät und hilft, die Idee zu konkretisieren. Außerdem prüft sie anhand einer einzureichenden Projektskizze, ob die Projektidee den Programmgrundlagen sowie den Kriterien der regionalen Entwicklungsstrategie entspricht. Darüber hinaus erfolgt eine Prüfung, inwieweit die Projektidee hinsichtlich der EU-Förderrichtlinien förderfähig ist. Diese Vorprüfung erfolgt in enger Abstimmung mit dem Umweltministerium.

 

Fällt die Vorprüfung positiv aus wird das Projekt in den Projektausschüssen die den vier Handlungsfeldern zugeordnet sind vorgestellt und näher erörtert. Des Weiteren erfolgt eine Diskussion der Projektideen in der Lokalen Aktionsgemeinschaft (LAG), die als regionales Entscheidungsgremium über eine mögliche Umsetzung der Projektidee im Rahmen der Gesamtstrategie entscheidet.

Nach einem positiven Beschluss der LAG wird der Antrag an das Umweltministerium weitergereicht, welches als Mittelgeber letztlich über Förderfähigkeit und Höhe der Förderung entscheidet. Erhält der Antragsteller eine Zusage kann er mit der Durchführung des Projektes beginnen.

Sie sollten bei der Projektplanung beachten, dass es sich bei LEADER um ein reines Erstattungsverfahren handelt. Dies bedeutet, dass die Projektträger die Ausgaben zunächst vorfinanzieren müssen und nur tatsächlich getätigte Ausgaben innerhalb bestimmter Förderabschnitte erstattet werden.

Eine Vorlage für eine Projektskizze sowie eine Finanzierungstabelle als Hilfestellung finden Sie unter Dokumente.

Sollten Sie weitere Fragen haben nehmen Sie gerne Kontakt mit den zuständigen Ansprechpartnern auf.

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